Ehrenamtlicher Richter
2020 wurde ich als ehrenamtlicher Richter beim Verwaltungsgericht Karlsruhe berufen.
Die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit erstreckt sich auf solche Streitigkeiten, die sich auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat beziehen.
Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, für die die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist, sind etwa Streitigkeiten aus dem kommunalen Abgabenrecht, Asyl- und Ausländerrecht, Atomrecht, Baurecht, Beamtenrecht, Gewerbe und Gaststättenrecht, Hochschulrecht, Immissionsschutzrecht, Jugendhilferecht, Kommunalrecht, Luftverkehrsrecht, Polizeirecht, Schulrecht, Straßenrecht, Subventionsrecht, Versammlungsrecht und Wohngeldrecht.